BDSG Überlegungen zu interaktiven Digital Signage-Inhalten
Die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU gewährleistet, dass der Einzelne die Kontrolle über seine persönlichen Daten hat und seine Privatsphäre schützen kann. Anlässlich des fünften Jahrestags der Einführung von BDSG werden in diesem Artikel die Auswirkungen der Verordnung auf interaktive digitale Beschilderung aufgezeigt. Für Unternehmen ist es wichtig, die GDRP in Bezug auf ihre Digital Signage-Inhalte zu berücksichtigen, um Verstöße zu verhindern und die Privatsphäre von Personen zu schützen.
Einführung in die allgemeinen Datenschutzbestimmungen (BDSG)
Interaktive Inhalte werden immer mehr zur Norm, da Unternehmen verstärkt in Digital Signage-Technologie investieren. Digitale Displays, die mit Touchscreens, Computer Vision und Spracherkennung ausgestattet sind, bieten neue Möglichkeiten, für Produkte zu werben, mit Kunden in Kontakt zu treten und Informationen in Echtzeit zu vermitteln. Mit diesen neuen Fortschritten und Möglichkeiten geht jedoch auch eine größere Verantwortung für den Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit der Benutzer einher, die mit den Inhalten interagieren, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzgesetze.
Die bekannteste Richtlinie zur Durchsetzung des Rechts der Kunden auf Privatsphäre ist die Allgemeine Datenschutzverordnung (BDSG), die 2018 in der Europäischen Union (EU) in Kraft trat. Sie wurde geschaffen, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen ihre persönlichen Daten kontrollieren und ihre Privatsphäre schützen können. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger sind geschützt, und alle Unternehmen, die in der EU geschäftlich tätig sind - unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben - müssen sich daran halten.
BDSG gibt dem Einzelnen die Kontrolle über seine persönlichen Daten, einschließlich des Rechts zu erfahren, welche Daten gesammelt werden, warum sie gesammelt werden und zu welchem Zweck. Unternehmen müssen die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen, bevor sie deren Daten sammeln. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht länger die Bitte um Zustimmung in langen Geschäftsbedingungen begraben können, die die meisten Nutzer nie lesen. BDSG macht es für Unternehmen außerdem zur Pflicht, Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums über Datenschutzverletzungen zu informieren.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die BDSG Überlegungen, die man bei der Erstellung interaktiver Inhalte für Digital Signage anstellen muss.
HINWEIS: Regionale Alternativen zu BDSG - wie der California Consumer Privacy Act (CCPA) in den Vereinigten Staaten - werden durch die Erfüllung der Anforderungen von BDSG erfüllt. Daher bezieht sich der Inhalt dieses Artikels auch auf diese Alternativen.
BDSG Überlegungen
Zustimmung der Benutzer
BDSG erfordert die Einholung der Zustimmung der Nutzer für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Unternehmen müssen ihre Kunden über die erhobenen Daten, den Zweck der Datenerhebung und die Dauer der Datenspeicherung informieren. Bei der Erstellung interaktiver digitaler Beschilderungen müssen Unternehmen eine klare und prägnante Einverständniserklärung der Nutzer einfügen, aus der der Zweck der Datenerfassung und -verarbeitung hervorgeht. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel Gesichtsdaten sammelt, um das Kundenverhalten für Produktempfehlungen zu überwachen, muss das digitale Schild eine Einverständniserklärung anzeigen, die den Benutzer darüber informiert und ihm die Möglichkeit gibt, die Aufnahme seines Gesichts durch die Kamera abzulehnen.
Verschlüsselung und Datensicherheit
Personenbezogene Daten, die über interaktive digitale Beschilderung erfasst werden, müssen verschlüsselt und mit robusten Datenschutzstrategien gesichert werden. Bei der Gestaltung interaktiver Bildschirme müssen Unternehmen Datenschutzmaßnahmen wie sichere Kommunikation von Datenübertragungen, Verschlüsselung und sichere Speicherung personenbezogener Daten sicherstellen, um sie vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Wenn Sie Kundendaten per Sprachbefehl übermitteln, sollten Sie immer sicherstellen, dass Sie die Identität des Kunden überprüfen, bevor Sie sensible Informationen besprechen.
Minimale Datenerhebung
Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie nur so viele personenbezogene Daten erfassen, wie für den beabsichtigten Zweck erforderlich sind. Interaktive digitale Schilder sollten nur Daten erfassen, die für ihre Ziele relevant sind, und die Informationen sollten nicht in einem anderen Kontext verwendet werden. Wenn ein Unternehmen beispielsweise Daten für Marketingzwecke sammelt, muss es sich an diesen Kontext halten und eine Ausweitung der Datennutzung ohne zusätzliche Zustimmung der Nutzer vermeiden.
Richtlinien für die Datenaufbewahrung
Ihr Unternehmen sollte klare Datenaufbewahrungsrichtlinien und -verfahren für alle von interaktiven digitalen Schildern erfassten Daten festlegen. Bei der Erstellung eines interaktiven digitalen Schildes muss sich ein Unternehmen fragen: "Wie lange müssen wir diese Daten aufbewahren?" Sobald diese Frage geklärt ist, müssen geeignete Verfahren, einschließlich Maßnahmen zur sicheren Löschung, eingeführt werden, um die Einhaltung der Vorschriften von BDSG zu gewährleisten.
Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für die Einhaltung der Vorschriften für digitale Beschilderung
Unternehmen, die personenbezogene Daten in interaktiven digitalen Beschilderungen verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, um die Einhaltung der Vorschriften von BDSG zu gewährleisten. Der DSB ist dafür verantwortlich, dass die Organisation die Anforderungen von BDSG in Bezug auf Digital Signage einhält und dient als zentrale Anlaufstelle für interne und externe Interessengruppen in Bezug auf Datenschutzfragen. Durch die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten zeigen Organisationen ihr Engagement für die Einhaltung der Richtlinien von BDSG in Bezug auf interaktive digitale Beschilderung und schaffen eine wichtige Ressource für die Behandlung von Datenschutzfragen.
Leitlinien für die Erstellung von Digital Signage in Übereinstimmung mit BDSG
Um erfolgreich interaktive Inhalte zu erstellen, die effektiv und ansprechend sind und gleichzeitig die Anforderungen von BDSG erfüllen, können Unternehmen die folgenden Beispiele berücksichtigen:
- Anonyme Datenerhebung: Eine wirksame Methode zur Einhaltung von BDSG ist die Erhebung anonymer oder pseudonymer Daten, d. h. die erhobenen Daten können nicht direkt einer Person zugeordnet werden. Dies kann dennoch wertvolle Erkenntnisse über das Nutzerverhalten liefern, ohne gegen die Vorschriften von BDSG zu verstoßen.
- Begrenzte Datenerfassung: Unternehmen können die Erfassung personenbezogener Daten bei der Gestaltung einer interaktiven Kampagne einschränken. So können Unternehmen beispielsweise nur E-Mail-Adressen oder Telefonnummern erfassen, anstatt die Namen der Nutzer zu sammeln. So wird sichergestellt, dass nur die notwendigen personenbezogenen Daten erhoben werden.
- Opt-In-Formulare: Um die Anforderungen von BDSG zu erfüllen, können Unternehmen Opt-in-Formulare verwenden, um die Zustimmung der Nutzer einzuholen, bevor sie mit der Datenerfassung beginnen. Dazu kann ein einfaches Formular eingeblendet werden, in dem die Nutzer aufgefordert werden, in die Erhebung ihrer Daten einzuwilligen.
Wenn Unternehmen diese Richtlinien befolgen, können sie interaktive Inhalte für Digital Signage erstellen, die effektiv und ansprechend sind und gleichzeitig die Vorschriften von BDSG einhalten. Unternehmen können erfolgreiche und gesetzeskonforme Kampagnen erstellen, indem sie nur die erforderlichen Daten erfassen, sicherstellen, dass diese Daten sicher gespeichert werden, und die Zustimmung der Nutzer einholen.
Schlussfolgerung
Interaktive digitale Beschilderungen sind im Begriff, das Kundenerlebnis in Geschäften zu revolutionieren. Es ist jedoch rechtlich notwendig, den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre zu berücksichtigen, wenn personenbezogene Daten von interaktiven digitalen Beschilderungen erfasst werden. Die Einholung der Zustimmung der Nutzer, die Begrenzung der Datenerfassung, die Durchsetzung von Richtlinien zur Datenaufbewahrung, die Sicherung der Speicherung und die Schulung der Mitarbeiter sind einige der wesentlichen Schritte, die Unternehmen unternehmen müssen, um die Einhaltung der Bestimmungen von BDSG zu gewährleisten. Unternehmen können die Vorteile der interaktiven Digital Signage-Technologie in vollem Umfang nutzen, ohne die Datenschutzrechte ihrer Kunden zu verletzen. Die Umsetzung robuster Datenschutzmaßnahmen gewährleistet das Vertrauen der Nutzer und die Einhaltung der Vorschriften von BDSG . Schließlich fördern klare und präzise Einwilligungserklärungen auf digitalen Schildern Vertrauen und Transparenz und schärfen das Bewusstsein für den Datenschutz.